Das Event Lexikon

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V

Begriff Definition
VAT

(Engl. Abk. für Value Added Tax) MehrwertsteuerBild

Veranstalterhaftpflicht

Versicherung über die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung einer Veranstaltung wie z. B.: Vor- und Nacharbeiten, erlaubte Benutzung von Zelten/Tribünen/Podien, erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken o. Ä., Bewirtung der Teilnehmer etc.Bild

Veranstaltungsausfallversicherung

Versicherung, die beim Ausfall der Veranstaltung ohne Einwirken/Verantwortung des Veranstalters (witterungsbedingte Unbenutzbarkeit einer Fläche, Krankheit, Ausfall von Künstlern/Rednern etc.) zum Tragen kommt. Versichert werden Schäden, die durch den Ausfall, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen und nachweislich außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen. Dies können beispielsweise sein: Kosten, Gagen und entgangene Gewinne sowie Sponsorengelder bis zur Höhe der Versicherungssumme.Bild

Veranstaltungsplanung

Damit eine Veranstaltung wirklich zum unvergesslichen Erlebnis wird, bedarf es einer guten Idee und vor allem detaillierter Planung. Am Anfang steht das Konzept, das sich in der Vorbereitung immer mehr zu einem Veranstaltungsdrehbuch verdichtet, denn es gilt, über die Aktivierung verschiedener Reize ein positives und nachhaltiges Erlebnis zu schaffen. Produktions- und Zeitpläne liegen der umfangreichen Planung ebenso zugrunde wie die Abstimmung und Koordination der einzelnen Gewerbe. Die professionelle Organisation von Veranstaltungen ist anspruchsvoll und bedarf demzufolge eines relativ hohen Planungsaufwandes, damit der gewünschte Erfolg erreicht wird. Eine Veranstaltung muss auf Anhieb klappen, denn man hat meistens nur eine Chance.Bild

Verkaufsmesse

Messe, auf der – im Gegensatz zur Mustermesse – die ausgestellten Waren auch direkt zum Verkauf angeboten werden.Bild

Versammlungsstättenverordnung

In den einzelnen Bundesländern gibt es geregelte Verordnungen für den Betrieb einer Versammlungsstätte. Grundlage hierfür bildet die MVStättV, die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bundesministerkonferenz vom Mai 2002. Auf dieser Basis wurde die Versammlungsstättenverordnung in den einzelnen Bundesländern umgesetzt. Bildhttp://www.is-argebau.dewww.is-argebau.de

Versicherungen

Je nach Art der Veranstaltung empfehlen sich verschiedene Versicherungen: Allrisk-Versicherung, Eventversicherung, Feuerversicherung, Künstlersozialversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung, Messe- und Ausstellungsversicherung, Unfallversicherung, Veranstalterhaftpflichtversicherung, Reiseversicherungen, Materialversicherung, Elektronikversicherung. Nicht abgedeckt sind Versicherungsschäden, die bei Ihren Gästen entstehen. Auch hier stehen Sie in der Pflicht und können je nach Gesetzeslage bei Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Holen Sie die Hilfe eines Fachmannes für Versicherungsfragen ein.Bild

Visapflicht

Besteht für deutsche Staatsbürger noch in vier europäischen Ländern – hierzu zählen die Staaten Moldau, Russische Föderation, die Ukraine sowie Belarus (Weißrussland). Ein Visum für touristische Zwecke ist auf 30 Tage begrenzt.Bildhttp://www.auswaertiges-amt.dewww.auswaertiges-amt.de

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