wichtige Events für VAKleute
Weitere Berufe
| Kurs 8: 4. Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan |
|
|
|
| Freitag, den 06. November 2009 um 16:39 Uhr |
|
· Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht geändert werden · Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges und am Eingang eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten · Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (MVStättV u. die Grundsätze des allgemeinen Ordnungsrechts) · Während der Veranstaltung muss der Betreiber/Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein · Der Betreiber ist zur Zusammenarbeit mit Sanitätswache, Polizei, Feuerwehr und Ordnungspersonal verpflichtet · Bei nicht betriebsfähigen Anlagen oder Einrichtungen ist der B. zur Einstellung des Betriebs verpflichtet · Der Betreiber kann seine Pflichten durch schriftliche Vereinbarung an den Veranstalter übertragen, nicht aber die Haftung · Auch der Veranstalter kann sich der Haftungsverpflichtung nicht entziehen (Prinzip der doppelten Haftung) Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sind: · die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik · technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Prüfung · Diplomingenieure der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung Aufgaben und Pflichten: · Technische Probe (Großbühnen sowie bei Szenenflächen > 200 m² u. eigenen Szenenaufbau, muss vor der ersten Veranstaltung eine nichtöffentliche technische Probe mit vollem Szenenaufbau u. Beleuchtung stattfinden. Diese technische Probe ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen!!! Ebenso wesentliche Änderungen im Szenenaufbau. · Bei Auf-/Abbau von Großbühnen, sowie Proben muss ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik ständig anwesend sein Bei Szenenflächen von 50-200 qm reicht eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit dreijähriger Berufserfahrung |
Kommentar schreiben




