kurs 8: 5. Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 06. November 2009 um 16:43 Uhr
•    Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten. Die Verpflichtung, eine Brandsicherheitswache einzurichten, ist eine Betreiberpflicht
•    Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern sind der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen

Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
•    Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die Forderung, ein Sicherheitskonzept aufzustellen u. Ordnungsdienste einzurichten, stützt sich auf § 3 MBO. Daher ist die Aufstellung des Sicherheitskonzepts für die Betriebsbedingung jeder Versammlungsstätte notwendig
•    Bei mehr als 5.000 Besuchern in Zusammenarbeit u. Einvernehmen mit den Ordnungsbehörden. Einvernehmen heißt: Zustimmung der beteiligten Behörden

Gastspielprüfbuch
•    Für den eigenen, gleichbleibenden Szenenaufbau von wiederkehrenden Gastspielveranstaltungen kann auf schriftlichen Antrag ein Gastspielprüfbuch erteilt werden. Vor der Erteilung ist eine technische Probe durchzuführen
•    Der Veranstalter ist durch das Gastspielprüfbuch von der Verpflichtung entbunden, an jedem Gastspielort die Sicherheit des Szenenaufbaues und der dazu gehörenden technischen

Einrichtungen erneut nachzuweisen
•    Das Gastspielprüfbuch ist der für den Gastspielort zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig vor der ersten Veranstaltung am Gastspielort vorzulegen
•    Werden für die Gastspielveranstaltung Fliegende Bauten genutzt, ist das Gastspielprüfbuch mit der Anzeige der Aufstellung der Fliegenden Bauten vorzulegen
•    Die Geltungsdauer ist auf die Dauer der Tournee befristet und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden
Gastspielprüfbuch ist sinnvoll für Tourneeproduktionen (bitte nicht verwechseln mit dem Prüfbuch für Fliegende Bauten!)
 

va-community.de twittert jetzt mit Abboniere unseren RSS-Feed
Folge uns über Twitter.com oder
abboniere unseren Feed um immer
auf dem Laufenden zu bleiben

Unsere letzten Tweets