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Kurs 8: 1. MVSTÄTTV / VStättVO Essentials |
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Donnerstag, den 06. August 2009 um 18:21 Uhr |
Anwendungsbereich Räume > 200 Besucher Fassungsvermögen (unabhängig davon ob Szenenfläche vorhanden) Outdoor > 1000 Besucher Fassungsvermögen, Szenenflächen, Besucherbereich besteht ganz/teilweise aus bauliche Anlagen (Abschrankung im Besucherbereich genügt bereits) Sportstadien > 5000 Besuchern Fassungsvermögen
Die VSTÄTTVO gilt auch für Gaststätten, hier schon ab 100 Besucher Fassungsvermögen
Gilt nicht für: Kirchen, Museen/Ausstellungshallen, Schulen, Fliegende Bauten
Bemessungsformel
| Sitzplätze an Tischen |
1 Besucher/in je qm Grundfläche des Versammlungsraumes |
| Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze |
2 Besucher/in je qm Grundfläche des Versammlungsraumes |
| Stehplätze auf Stufenreihen |
2 Besucher/in je laufendem Meter Stufenreihe |
Für Besucher nicht zugängliche Bereiche (z.B. Backstagebereiche, FOH-Platz etc.) werden nicht in die Berechnung miteinbezogen
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| Ausstellungsräume |
1 Besucher/in je qm Grundfläche des Ausstellungsraumes |
| Für Besucher nicht zugängliche Bereiche werden in die Berechnung miteinbezogen |
Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
- Stuhlreihen unverrückbar befestigen, vorübergehende Stuhlreihen verbinden
- Sitzplätze müssen mindestens 0,50 m breit sein, eine Sitzplatztiefe von 0,45 m haben und
- zwischen den Reihen eine lichte Durchgangsbreite von 0,40 m haben
- Blöcke für Sitzplätze maximal 30 Reihen
- für Rollstuhlbenutzer mindestens 1 Prozent der Besucherplätze, mindestens 2 Plätze
- keine Überschreitung der Besucherzahlen laut Bestuhlungs- / Rettungswegeplan - keine Änderung des Plans. Neubestuhlung = Neuabnahme durch das zuständige Amt (Bauamt)
- Rettungswegeplan/Bestuhlungsplan in der Nähe des Haupteinganges gut sichtbar anbringen
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 06. August 2009 um 20:57 Uhr |