Kurs 8: 1. MVSTÄTTV / VStättVO Essentials PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 06. August 2009 um 18:21 Uhr
Anwendungsbereich
Räume > 200 Besucher Fassungsvermögen (unabhängig davon ob Szenenfläche vorhanden)
Outdoor > 1000 Besucher Fassungsvermögen, Szenenflächen, Besucherbereich besteht ganz/teilweise
aus bauliche Anlagen (Abschrankung im Besucherbereich genügt bereits)
Sportstadien > 5000 Besuchern Fassungsvermögen

Die VSTÄTTVO gilt auch für Gaststätten, hier schon ab 100 Besucher Fassungsvermögen

Gilt nicht für: Kirchen, Museen/Ausstellungshallen, Schulen, Fliegende Bauten

Bemessungsformel
Sitzplätze an Tischen 1 Besucher/in je qm Grundfläche des
Versammlungsraumes
Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze 2 Besucher/in je qm Grundfläche des
Versammlungsraumes
Stehplätze auf Stufenreihen 2 Besucher/in je laufendem Meter
Stufenreihe
Für Besucher nicht zugängliche Bereiche (z.B. Backstagebereiche, FOH-Platz etc.) werden nicht in die Berechnung miteinbezogen
Ausstellungsräume 1 Besucher/in je qm Grundfläche des
Ausstellungsraumes
Für Besucher nicht zugängliche Bereiche werden in die Berechnung miteinbezogen


Bestuhlung, Gänge und Stufengänge

  • Stuhlreihen unverrückbar befestigen, vorübergehende Stuhlreihen verbinden
  • Sitzplätze müssen mindestens 0,50 m breit sein, eine Sitzplatztiefe von 0,45 m haben und
  • zwischen den Reihen eine lichte Durchgangsbreite von 0,40 m haben
  • Blöcke für Sitzplätze maximal 30 Reihen
  • für Rollstuhlbenutzer mindestens 1 Prozent der Besucherplätze, mindestens 2 Plätze
  • keine Überschreitung der Besucherzahlen laut Bestuhlungs- / Rettungswegeplan - keine Änderung des Plans. Neubestuhlung = Neuabnahme durch das zuständige Amt (Bauamt)
  • Rettungswegeplan/Bestuhlungsplan in der Nähe des Haupteinganges gut sichtbar anbringen

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 06. August 2009 um 20:57 Uhr
 

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